|  |  Storno-Bedingungen 
| Rücktritt und Nichtanreise: Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf  Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des  Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs,  ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter  Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.  B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung  der Unterkunft zu bemühen.
 
 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese  nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
 
 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die  Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an  den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den  gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller  Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben  wie der Kurtaxe:
 bei Ferienwohnungen/Unterkünftenohne Verpflegung: 90%
 bei Übernachtung/Frühstück: 80%
 bei Halbpension: 70%
 bei Vollpension: 60%
 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.   Download der rechtlichen Grundlagen:  |  
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