Pension Bistro Ins Fischernetz
kleines familiengeführtes Haus in See-Nähe

Rücktritt und Nichtanreise:
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie der Kurtaxe:
bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung: 90%
bei Übernachtung/Frühstück: 80%
bei Halbpension: 70%
bei Vollpension: 60%
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Download der rechtlichen Grundlagen:
Gastaufnahmebedingungen

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